Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Auftrag und Auftragsbestätigungen

Aufträge unserer Kunden sind erst dann angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Etwaige Einkaufs- oder Bezugsbedingungen des Käufers sind, wenn sie im Widerspruch zu unseren Bedingungen stehen, auch dann für uns unverbindlich und nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben sollten. Die Angaben in unseren Preislisten und Online-Angeboten sind freibleibend. Auf Anforderung von uns zugesandte Pläne, Zeichnungen, Fotos oder Muster bleiben unser Eigentum und sind auf Verlangen zurückzugeben. Für sämtliche Modelle berufen wir uns auf den gesetzlichen Schutz.

Bei Annahme des Auftrages setzen wir die Kreditwürdigkeit des Käufers voraus. Eine nicht zufriedenstellende Auskunft über den Käufer, nachteilige Veränderungen seiner Vermögensverhältnisse, auch wenn diese erst nach Abschluss des Vertrages bekannt werden, oder Zahlungsverzug, berechtigen uns, von dem Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, zurückzutreten und für die weiteren Lieferungen Vorkasse zu verlangen.         

2. Lieferung

a) Ein vom Käufer gewünschter Anlieferungstermin ist für diesen verbindlich. Verschiebt ein Käufer den Termin um mehr als eine Woche, so ist sofort eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 % des Auftragsbetrages zahlungsfällig. Bei erneuter terminlicher Festlegung muss vorher eine Absprache mit uns getroffen werden, damit wir nicht mit anderen Liefer-verpflichtungen in Kollision kommen. Soweit kein fester Anlieferungstermin vereinbart ist, gelten die Liefertermine als lediglich annähernd fixiert und sind insoweit unverbindlich. Betriebs- oder Verkehrsstörungen irgendwelcher Art, höhere Gewalt, Rohstoff- oder Energiemangel sowie Streik und Aussperrung, auch bei unseren Lieferanten, oder andere unabwendbare Ereignisse entbinden uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen oder überhaupt von den Lieferverpflichtungen.

b) Die Lieferungen erfolgen ab Herstellungswerk (teilweise demontiert) und verpackt. Die Verpackungskosten tragen wir selbst; für das Verpackungsmaterial besteht jedoch keine Mitnahmepflicht unsererseits. Bei der Anlieferung muss die Möglichkeit des Entladens durch den Käufer unbedingt herbeigeführt sein, ggf. unter Zuziehung der örtlichen Behörden (Hinweis auf Fußgängerzone, Halteverbot usw.). Bei Lieferung in obere Stockwerke muss der Käufer für den reibungslosen Ablauf über den Aufzug, ggf. das Treppenhaus, in gefahrensicherer Weise sorgen. Ferner hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, dass bei Anlieferung die Räumlichkeiten entsprechend vorbereitet sind und keinerlei fremde Hand-werker durch ihre Anwesenheit die Lieferung oder Montage behindern. Bei Montagebeginn müssen überdies Wasser, Strom, Beleuchtung sowie verschiedene Türen vorhanden sein. Die Koordinierung der erforderlichen Handwerkerarbeiten (Elektriker, Installateure, Telefon-Verleger) muss mit uns abgestimmt werden und richtet sich räumlich und zeitlich nach dem gesamten Ablauf der Montage.

c) Eventuelle Änderungswünsche gehen zu Lasten des Käufers.

d) Monteurstunden berechnen wir mit EUR 56,–. Für die Fahrt vom Firmensitz zum Lieferort wird ferner eine Kilometerpauschale von EUR 0,90 berechnet. Für Übernachtungen wird eine Pauschale von Euro 70,– pro Mitarbeiter und Nacht berechnet.

3. Preise und Zahlung

a) Bis zur Bestätigung des Auftrages durch uns sind unsere Preise unverbindliche Richtpreise. Wir behalten uns vor, bei Änderung der Lohn- und Materialkosten neu zu kalkulieren.

b) Zahlungen haben, wenn nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Lieferung, bzw. sofort nach Montage netto Kasse zu erfolgen.

c) Um bei Objekteinrichtungen eine termingerechte Lieferung und Montage zu garantieren, muss uns spätestens 14 Tage vor der vereinbarten Anlieferung der halbe Rechnungsbetrag zur Verfügung stehen. Die Restzahlung hat sofort nach Abschluss der Montage und Einweisung per Überweisung oder Verrechnungsscheck zu erfolgen.

d) Können Sie am vereinbarten Liefertermin die Einrichtungsgegenstände nicht abnehmen, lagern wir sie ein und erheben die Abschlagszahlung gemäß Ziffer 2.a)

e) Bei Aufträgen im Gesamtwert unter EUR 100,– netto, werden EUR 8,– Fracht- und Verpackungskostenanteil berechnet. Kleinaufträge berechtigen nicht zur Skontierung.

f)  Schecks und Wechsel, die an unserem Geschäftssitz zur Zahlung fällig gestellt sein müssen, werden nur zahlungshalber angenommen, wobei Wechselzahlungen besonderer Vereinbarung bedürfen. Durch die Annahme von Wechseln übernehmen wir keine Gewähr für rechtzeitiges Vorzeigen und Protesterhebung. Alle Kosten, die durch die Annahme von Wechseln entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.

g) Barzahlungskonti dürfen nur vom reinen Warenwert abgezogen werden und werden nicht für reine Dienstleistungen (Montage, Reparatur, Fracht, usw.) gewährt.

h) Bei Überschreitung des Zahlungsziels gelten Verzugszinsen in Höhe von zur Zeit 5 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz als vereinbart.

4. Eigentumsvorbehalt

a) Bis zur völligen Bezahlung der gelieferten Ware einschließlich aller Nebenforderungen sowie aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung – bei Scheck- oder Wechselregulierung bis zur völligen Einlösung – bleibt die Ware unser Eigentum und darf an Dritte weder verpfändet noch übereignet werden. Im Falle einer Zwangsvollstreckung oder sonstiger Einwirkungen Dritter in die von uns vorbehaltenen Rechte muss sofort schriftlich Benachrichtigung an uns erfolgen. Die Ware ist auf Verlangen an uns zurückzugeben. Der Käufer trägt die Kosten einer solchen Intervention.

b) Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere Saldoforderung. Auch wenn die Ware bereits voll bezahlt ist, gilt als vereinbart, dass die Ware für uns als Sicherheit eines noch bestehenden Schuldsaldo als übereignet gilt.

5. Rügepflichten, Mängelrügen

a) Reklamationen müssen bei offensichtlichen Abweichungen von den Maß,- Farb- und sonstigen Ausführungsdetail-angaben unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Lieferung erfolgen. Dies gilt insbesondere auch bei Maßvorgaben durch Pläne, Skizzen und dergleichen.

b) Bei Mängeln der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir lediglich verpflichtet, eine Nachbesserung vorzunehmen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz irgendwelcher Art, darunter fallen auch Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn, Folgeschäden usw., für Ansprüche wegen nicht rechtzeitiger Ausführung der Nachbesserung, sind ausgeschlossen. Nur bei Fehlschlagen oder Unmöglichkeit der Nach-besserung steht dem Käufer das Recht, wahlweise das Entgelt zu mindern oder den Vertrag rückgängig zu machen, zu. Irgendwelche Schadenersatzansprüche sind jedoch auch im letzteren Fall ausgeschlossen.

6. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung zulässig ist, gilt als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus Planung, Fertigung, Verkauf und Lieferung auch für Wechsel- und Scheckeinlagen, das Amtsgericht Ingolstadt als vereinbart.                                                                                                                                                                   

7. Datenverarbeitung

Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes ($26 BDSG) zulässig, elektronisch speichern und verarbeiten                                                                                                        

8. Gültigkeit

Die Gültigkeit vorstehender Bedingungen wird durch die Unwirksamkeit einzelner Punkte nicht berührt.
Ausländische Besteller erkennen das Recht der Bundesrepublik Deutschland an.

Praxis Design
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Informationen

Süddeutschland

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Am Stein 10 
D-85049 Ingolstadt 
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